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1. Allgemeines - Geltungsbereich Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen Access Repair Center 24 und dem Auftraggeber für Aufträge zur Datenrettung von Access-, Outlook-, SQL-Dateien, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos annehmen.
2. Gegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Rettung von Daten aus Access-, Outlook-, SQL-Dateien. Die Rettung erfolgt ausschliesslich durch uns nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes.
3. Lieferverzug Der Auftraggeber kann im Falle von Nichtleistung oder Lieferverzug keinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Nichtleistung oder den Lieferverzug möglichst frühzeitig dem Auftraggeber anzuzeigen. Bei Nichtleistung entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Preises.
4. Besondere Pflichten des Access Repair Center 24 Wir verpflichten uns, alle Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die wir während unserer Arbeit erlangt haben, vertraulich zu behandeln und von eingesetzten Mitarbeitern eine entsprechende Erklärung zu verlangen. Erlangen wir mit unserer Arbeit Kenntnis von Verstößen gegen Strafgesetze, so sind wir von unserer Schweigepflicht entbunden.
5. Haftung und Schadenersatz Access Repair Center 24 übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz einer reparierten Datei entstehen. Insbesondere nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die als Folgeschäden unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung einer reparierten Datei in Verbindung stehen. Auch für etwaige technische Fehler sowie für die Richtigkeit der Daten wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor dem Einsatz der reparierten Datei die Daten und anderen Funktionen auf Richtig-, und Vollständigkeitkeit zu prüfen, und sich durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Datensicherung) abzusichern. Sofern uns bei der Abwicklung des Vertrages eine Haftung trifft, (insbesondere für den Verstoß gegen Mitwirkungspflichten oder positiver Vertragsverletzung) gilt folgende Regelung : Wir haften für von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
6. Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Pflichten um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen wir mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, gleich.
7. Urheberrecht Soweit an unseren Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Access Repair Center 24.
8. Preise - Zahlungsbedingungen Zahlungsfrist ist 10 Tage nach Rechnungseingang. Skonto oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. Der Auftraggeber kommt 7 Tage nach Rechnungseingang in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Wir dürfen Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abtreten.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Gerichtstand für beide Parteien ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen aufgrund geltenden Rechts ganz oder teilweise unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
10. Sonstiges Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
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